Immobilie geerbt – was jetzt?
Fristen, Grundbuch, Erbschaftsteuer, Erbengemeinschaft: Nach einem Erbfall kommt vieles auf einmal. Wir geben Ihnen einen klaren Fahrplan für Ihre geerbte Immobilie und prüfen auf Wunsch, ob das Finanzamt sie zu hoch bewertet hat.
Kostenlosen Fahrplan anfordernWas nach dem Erbfall wichtig ist
Erbe nachweisen
Mit Erbschein oder eröffnetem notariellem Testament weisen Sie nach, dass Sie Erbe sind. Ohne diesen Nachweis können Sie weder Grundbuch noch Verkauf regeln.
Finanzamt informieren
Gehört eine Immobilie zum Erbe, müssen Sie den Erwerb in der Regel innerhalb von drei Monaten dem Erbschaftsteuer-Finanzamt anzeigen.
Grundbuch berichtigen
Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Eintragung der Erben beim Grundbuchamt gebührenfrei.
Entscheiden
Selbst nutzen, vermieten, einen Miterben auszahlen oder verkaufen. Jede Option hat andere steuerliche und finanzielle Folgen.
Ist der Wert vom Finanzamt zu hoch?
Für die Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt einen Grundbesitzwert an. Es berechnet ihn nach einem pauschalen Verfahren, das Zustand, Lage im Haus oder Sanierungsbedarf kaum berücksichtigt. In München liegt deshalb schon eine normale Wohnung schnell über dem Freibetrag.
Ist der tatsächliche Marktwert niedriger, können Sie ihn mit einem Gutachten nachweisen. Dann gilt der niedrigere Wert (§ 198 Bewertungsgesetz). Wir schätzen für Sie ein, ob sich das lohnt.
Ein Kind erbt ein Haus. Das Finanzamt setzt 1,2 Mio. € an, ein Gutachten belegt 950.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € sinkt die Erbschaftsteuer von rund 152.000 € auf rund 82.500 €.
ca. 69.500 € wenigerBeispiel ohne weitere Freibeträge oder frühere Schenkungen. Ihre Steuer berechnet Ihr Steuerberater.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Selbst einziehen
Zieht der Ehepartner oder ein Kind selbst ein und wohnt zehn Jahre dort, kann das Familienheim steuerfrei bleiben (bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche).
Vermieten
Laufende Einnahmen, aber auch Pflichten als Vermieter. Wir zeigen Ihnen die erzielbare Miete und die Kosten.
Miterben auszahlen
Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Dafür braucht es einen fairen, nachvollziehbaren Wert.
Verkaufen
Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle zustimmen. Erben übernehmen die Spekulationsfrist des Verstorbenen. Wir begleiten Sie bis zum Notartermin.
Klarheit in zwei Stufen
- Ihre Fristen und nächsten Schritte
- Welche Unterlagen Sie brauchen
- Ihre Möglichkeiten im Überblick
- Hinweise für Erbengemeinschaften
- Einschätzung des Marktwerts durch unser Maklerbüro
- Vergleich mit dem Wert des Finanzamts
- Empfehlung, ob sich ein Gutachten lohnt
- Vergleich Behalten, Vermieten, Verkaufen in Zahlen
Fahrplan oder Check anfordern
Beantworten Sie ein paar Fragen. Den Fahrplan erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Für den Check senden wir Ihnen vorher einen Zahlungslink.
Gut zu wissen
Ist der Fahrplan wirklich kostenlos?
Ja. Der Fahrplan ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen nur, wenn Sie den Erb-Immobilien-Check buchen.
Ersetzt der Fahrplan eine Steuer- oder Rechtsberatung?
Nein. Wir erklären die allgemeinen Regeln und Ihre Möglichkeiten rund um die Immobilie. Ihre Erbschaftsteuer berechnet Ihr Steuerberater, Fragen zum Testament oder zur Erbengemeinschaft klärt ein Fachanwalt oder Notar.
Muss ich mit Park Avenue verkaufen?
Nein. Fahrplan und Check sind unabhängig von einem Verkauf. Wenn Sie verkaufen möchten, begleiten wir Sie gern.
Wir sind mehrere Erben und uns nicht einig. Hilft das trotzdem?
Gerade dann. Ein nachvollziehbarer Wert und ein Vergleich der Möglichkeiten in Zahlen sind oft die beste Grundlage, um sich zu einigen.
Die Immobilie liegt nicht in München.
Den Fahrplan erstellen wir für ganz Deutschland. Den Erb-Immobilien-Check bieten wir für München und das Umland an.
Was passiert mit meinen Angaben?
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nur für Ihren Fahrplan oder Check verwendet. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Erben-Lotse ist ein Service von Park Avenue Immobilien, Oberföhringer Str. 172, 81925 München (Impressum). Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Marktwert-Einschätzung ist kein Verkehrswertgutachten nach § 198 Bewertungsgesetz.